Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von T-Systems Multimedia Solutions GmbH, Test & Integration Center im Zeitraum 24.03.2022 – 01.04.2022 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Prüfschritte sind nicht erfüllt und damit die Inhalte nicht barrierefrei.
Nicht erfüllt:
- 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
- 9.1.4.10 Inhalte brechen um
- 9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar
- 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
- 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
- 9.2.4.5 Alternative Zugangswege
- 9.3.1.1 Hauptsprache angegeben
- 9.4.1.1 Korrekte Syntax
- 11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen
Eher nicht erfüllt:
- 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
- 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
Alle aufgeführten Probleme wurden bzw. werden noch behoben. Ein Nachtest erfolgt zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.10.2022 erstellt und zuletzt am 01.09.2026 aktualisiert.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder haben Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Nutzen Sie dafür bitte die folgende E-Mail Adresse: wahlen@it.nrw.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW erreichen Sie per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.